Erlass des Wildhüters [1]

  • Hergehört verehrte Bewohnerschaft,


    auf Geheiß der Stadtwache und in meinem Amte als Wildhüter Dornbachs erlasse ich folgende Anordnung:


    Angesichts der Tatsache, dass ein geistliches Oberhaupte Vyrnheims von Lykanthropie befallen und dringend eingefangen werden muss, wird die Jagd auf Wölfe ab sofort verboten.


    Darüber hinaus ist der Bestand an Wölfen in Dornbacher Forst ohnehin bereits schwindend gering, weshalb wir uns bemühen sollten, ihn zu erhalten und zu schützen. Deshalb ist es nicht nur - nun - aus gesetzlichen, sondern auch aus moralischen Gründen unverantwortlich, die Jagd auf Wölfe weiter fortzusetzen.


    Weiterhin, sei ein jeder Bewohner darüber belehrt, dass die Brunft für Schwarzwild - etwa Keiler und Säue - bereits im vollem Gange. Bis zur Mitte des nächsten Quartals, ist die Jagd von Säuen also ebenfalls untersagt, da die meisten von Ihnen hochträchtig sein werden.


    Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und bleibt in Kraft, bis eine Aufhebung durch den Wildhüter erfolgt. Zuwiderhandlungen werden als Wilderei gewertet und geahndet.


    Gegeben zu Dornbach, am heutigen Tage im Jahr unseres Herrn.
    - O. Cadwgawn

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    `` 百語より一笑。´´

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