Geehrte Kommandantin Süßkuss, Goombias
wir hatten uns bereits darüber unterhalten, bezüglich des Falles Gottlieb Seidel. Dabei handelt es sich um den Anwohner Dornbachs welcher die Taverne "Kuh im Korsett" betreibt. Dieser nutze ohne Erlaubnis die Filteranlage in der Kanalisation und machte sich des Hausfriedensbruch strafbar. Da es sich bei mir, welche sich diesem Fall angenommen hat, noch immer nur um eine Rekrutin handelt übergebe ich das Straf-Ermessen an die Stadt, und bringe daher solches Vergehen zur Anklage.
Über die Anklage Punkte habe ich ihn bereits informiert und habe euch hier auch noch eine Abschrift:
II. Paragraph V: Taten wider fremden Eigentums
-> Unbefugtes nutzen der Filteranlage in der Kanalisation
Otto Gottlieb Seidel, nahm sich das recht heraus die Filteranlage in der Kanalisation zu nutzen. Er fügte einen Druchbruch in seine Taverne hinzu, richtete den Raum nach seinem belieben ein. Er lebte dort und lagerte dort die Lebensmittel welche er für die Taverne nutzte.
=> Aufgrund dessen, das solches Vergehen, eine Straftat gegenüber der Stadt ist, wird das Schuld-Ermessen der Stadt übergeben und somit vor dieser Angeklagt.
gezeichnet,
Leticia Moreno Alvarez, Rekrutin der Stadtwache Dornbachs